Gerade bei längerfristigen Aufenthalten ist es unter Umständen notwendig, einen Wohnsitz anzumelden. Zu diesem Thema erreichen uns häufig Fragen, die wir in diesem Beitrag gerne ausführlich beantworten möchten.

Bin ich meldepflichtig?

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regelung (vgl. § 27 BMG).

So sind etwa bestimmte Berufsgruppen wie Soldaten, Bundespolizisten oder Angehörige des öffentlichen Dienstes unter bestimmten Umständen von der Meldepflicht befreit (§ 27 Abs. 1 BMG).

Auch im Falle von kürzeren Aufenthalten entfällt normalerweise die Meldepflicht (§ 27 Abs. 2 BMG):

  • Personen, die in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als 6 Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen sich für diese Wohnung nicht anmelden.
  • Personen, die sonst im Ausland wohnen und für einen nicht länger als 3 Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung beziehen, unterliegen nicht der allgemeinen Meldepflicht.

Steht also bei Einzug fest, dass Ihr Aufenthalt 6 Monate (bzw. 3 Monate bei regulärem Wohnsitz im Ausland) überschreiten wird, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Andernfalls müssen Sie sich innerhalb der 2-Wochen-Frist anmelden, falls Sie nach Ablauf von 6 bzw. 3 Monaten nicht ausgezogen sind.

Da die rechtliche Beurteilung im Einzelfall komplex sein kann, empfiehlt sich bei Unsicherheit die frühzeitige Anmeldung eines Wohnsitzes oder Rücksprache mit der zuständigen Meldebehörde.

Wo kann ich mich anmelden?

Die für Boardinghaus-Gäste zuständige Behörde ist das Bürgerbüro der Gemeinde Eching:

Gemeinde Eching – Bürgerbüro
Bürgerplatz 1
85386 Eching
Kontakt & Öffnungszeiten

Rathaus der Gemeinde Eching

Die Anmeldung ist kostenlos und ohne vorherigen Termin zu den Öffnungszeiten möglich. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung ist nicht möglich.

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Personalausweis und/oder Reisepass (zur Identifizierung und ggf. zur Aktualisierung des Wohnorts)
  • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) – sofern vorhanden
  • Wohnungsgeberbestätigung – diese erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Sollten Sie zu den Öffnungszeiten verhindert sein, können Sie einen Termin für das Bürgerbüro per E-Mail (buergerbuero@eching.de) oder telefonisch unter 089 / 319000-0 vereinbaren.

Elektronische Anmeldung einer Hauptwohnung

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen und Ihre neue Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen, können Sie sich auch digital anmelden – ganz ohne Behördengang. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder eine eID-Karte.

So funktioniert die elektronische Anmeldung:

  1. Sie machen Angaben zur neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  2. Nach der Prüfung können Sie Ihre Meldebestätigung online abrufen.
  3. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweises.
  4. Für den Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass erhalten Sie Adressaufkleber per Post.

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Muss ich den Wohnsitz wieder abmelden?

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht somit nur bei ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung und bei einem Wegzug ins Ausland. In letzterem Fall ist die Abmeldung einfach per Online-Formular möglich.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Erhebt Eching eine Zweitwohnungssteuer?

Eching (Landkreis Freising) erhebt derzeit keine Steuer auf Zweit- bzw. Nebenwohnungen.

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Nach der Anmeldung eines Wohnsitzes erhalten Sie Post vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (ja, der heißt wirklich so!), in der Sie aufgefordert werden, Ihre Wohnung für den Rundfunkbeitrag anzumelden. Dies ist ganz einfach online möglich. Prüfen Sie davor jedoch, ob Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen können!
  • Bei Verstößen gegen die Meldepflicht sieht das Bundesmeldegesetz Geldbußen bis zu 1.000 Euro vor.
  • Als Neu-Echinger haben Sie die Möglichkeit, vergünstigte Anwohnertickets für das jährlich stattfindende Brass Wiesn Festival am Echinger See zu erwerben.

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